Seit 2018 muss jede komplementärmedizinische Leistung im ambulanten Modus in der gesamten Schweiz zwingend nach dem Tarif 590 abgerechnet werden.

Gab es bisher zwei Möglichkeiten, bundeskonforme Rechnungen auszustellen, nämlich ein manuell auszufüllendes PDF-Formular oder eine professionelle Software, wird es ab dem 1. Januar 2022 bald nur noch eine geben: Das offizielle PDF-Formular wird verschwinden.

Die Migration zu einer professionellen Software ist somit der nächste Schritt für Therapeuten der Komplementärmedizin, die nicht bereits über eine solche verfügen.

Kurzer Überblick: der Tarif 590

Der Tarif 590 wurde am 1. Januar 2018 von der Gruppe der Versicherer für Komplementärmedizin eingeführt und listet die von Therapeuten durchgeführten Therapien, Handlungen und Methoden der Komplementärmedizin auf, wobei für jede Leistung eine entsprechende Tarifposition angegeben wird. Außerdem schreibt es ein einheitliches Rechnungsformat vor.

Die Abrechnungen von komplementärmedizinischen Leistungen zu harmonisieren, war das Ziel der Einführung des Tarifs 590.

Einerseits hat dieser Standard durch die Auflistung der Leistungen, die von Therapeuten der Komplementärmedizin erbracht werden, die Bezeichnung der verschiedenen therapeutischen Tätigkeiten in diesem Bereich in der ganzen Schweiz vereinheitlicht. So sind die verschiedenen Leistungen, die von Therapeuten erbracht werden, heute klar abgegrenzt, um mehr Transparenz zu schaffen.

Andererseits hat das einheitliche Rechnungsformat zu einer effizienteren Bearbeitung der Rechnungen geführt und erleichtert die Rückerstattungen durch die Krankenversicherer. Auch die Rechnungen sind leichter zu verstehen.

Abschied vom Formular

Bereits 2020 wurde das offizielle PDF für die 590er-Rechnung nicht mehr verteilt oder aktualisiert. Bisher war es zwar noch möglich, die bestehenden PDF-Versionen für die Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen zu verwenden, doch die Gültigkeit dieser Formulare neigt sich dem Ende zu.

So wird jeder Therapeut, der nicht über eine professionelle Software verfügt, die den Tarif 590 unterstützt,ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr in der Lage sein, seine Leistungen abzurechnen. Wenn Sie jetzt eine Abrechnungssoftware einführen, die auf die Bedürfnisse der Komplementärmedizin zugeschnitten ist, wird dies den Fortbestand Ihres Unternehmens sichern.

Die von MCA Concept entwickelte Lösung für für komplementärmedizinische Praktiker, LCA 590, ist ASCA-zertifiziert und entspricht den aktuellen Standards für die Rechnungsstellung.

Wir erleben immer häufiger, dass föderale Anforderungen gestellt werden, die eine digitale Lösung erfordern: Wer sich heute dmit den richtigen Werkzeugen ausstattet, ist den Veränderungen von morgen einen Schritt voraus.